Rechtliche Grundlagen

Dieser Bereich enthält die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen zu den jeweiligen Belehrungen im Rahmen der geltenden Vorschriften.


Belehrung für Mitarbeitende – Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung

(gemäß Geldwäschegesetz (GwG), Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und den Vorgaben der GGL)


1. Einleitung

Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer Wettvermittlungsstelle tragen Sie eine besondere Verantwortung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Belehrung dient Ihrer Aufklärung über Ihre gesetzlichen Pflichten sowie typische Verdachtsmerkmale.


2. Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet das Einschleusen illegal erworbener Gelder in den legalen Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. Ziel ist es, die wahre Herkunft des Geldes zu verschleiern. Dies kann auch über Sportwetten erfolgen.


3. Was ist Terrorismusfinanzierung?

Terrorismusfinanzierung umfasst das Bereitstellen oder Sammeln von Geldern zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten – unabhängig davon, ob das Geld legal oder illegal erworben wurde.


4. Ihre Pflichten als Mitarbeitende

Sie sind insbesondere verpflichtet zu:

  • Identifizierung von Kundinnen und Kunden, insbesondere bei Bargeldtransaktionen über 2.000 €
  • Beobachtung auffälligen Wettverhaltens
  • Meldung von Verdachtsfällen an den Geldwäschebeauftragten
  • Keine Information an den Kunden, wenn eine Meldung erfolgt (Tipping-Off-Verbot)
  • Dokumentation und Aufbewahrungspflicht für alle relevanten Vorgänge

5. Typische Verdachtsmomente

Typische Verdachtsmomente können sein:

  • Sehr hohe Bargeldbeträge ohne plausiblen Hintergrund
  • Viele Einzelwetten mit geringen Quoten, aber hohen Einsätzen
  • Häufige Einzahlungen ohne erkennbare Spielabsicht
  • Nutzung von „Strohpersonen“ oder wechselnde Begleitpersonen
  • Auffällige Eile oder Ausweichverhalten bei Fragen

6. Was tun im Verdachtsfall?

Im Verdachtsfall gilt:

  • Abstand halten und keine Konfrontation suchen
  • Alle relevanten Informationen erfassen (Zeit, Betrag, Verhalten)
  • Den Fall unverzüglich intern melden – niemals dem Kunden
  • Die Weiterleitung an die Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt ausschließlich durch den Geldwäschebeauftragten

7. Schulungspflicht

Sie sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum Thema Geldwäscheprävention teilzunehmen – mindestens einmal jährlich oder bei Neueinstellung.


8. Konsequenzen bei Pflichtverletzung

  • Bußgelder bis zu 1 Mio. €
  • Verlust der Konzession / Lizenz
  • Persönliche Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Diese Belehrung wurde zur Kenntnis genommen.
Eine schriftliche Bestätigung durch den/die Mitarbeitende(n) erfolgt gesondert.



Belehrung für Mitarbeitende – Sozialkonzept, Spielsuchtprävention & Spielerschutz

(gemäß § 6 GlüStV, Landesausführungsgesetzen und behördlichen Richtlinien)


1. Ziel der Belehrung

Diese Belehrung vermittelt Ihnen als Mitarbeitende*r einer Wettvermittlungsstelle grundlegende Kenntnisse über die gesetzlich geforderte Suchtprävention und den Umgang mit auffälligem Spielverhalten. Ziel ist es, gefährdetes Verhalten frühzeitig zu erkennen und im Sinne des Spielerschutzes zu handeln.


2. Was ist pathologisches Spielverhalten (Spielsucht)?

Spielsucht ist eine anerkannte psychische Erkrankung. Typische Merkmale sind:

  • Kontrollverlust über das Spielverhalten
  • Vernachlässigung sozialer, beruflicher oder familiärer Pflichten
  • Weiterspielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Konflikte, Isolation)

3. Ihre Pflichten als Mitarbeitende im Rahmen des Sozialkonzepts

  • Beobachtung auffälligen Spielverhaltens (z. B. Unruhe, Verlustkontrolle, häufiges Nachladen)
  • Betroffene Personen in angemessener und respektvoller Form ansprechen
  • Informationen über Beratungsstellen und Hilfeangebote weitergeben
  • Einleitung von Sperrmaßnahmen (Selbstsperre, Fremdsperre, Sofortsperre)
  • Meldung an den Sozialverantwortlichen bzw. zuständige Stelle im Unternehmen
  • Teilnahme an regelmäßigen Schulungen zum Thema Spielerschutz

4. Gesetzlich vorgesehene Sperrarten (nach § 8–23 GlüStV)

  • Selbstsperre: Spielerin/Spieler sperrt sich freiwillig
  • Fremdsperre: Durch Angehörige, Behörden oder Mitarbeitende beantragt
  • Sofortsperre: Bei eindeutigen Hinweisen auf Spielsucht oder Überschuldung verpflichtend

Alle Sperren sind im zentralen Sperrsystem OASIS zu dokumentieren.


5. Typische Anzeichen für problematisches Spielverhalten

  • Spieler*in verbringt täglich mehrere Stunden im Wettbüro
  • Hektisches Verhalten bei Verlusten oder häufige Nachladungen
  • Spiel auf Kredit oder mit geliehenem Geld
  • Aggressives Verhalten gegenüber Personal
  • Vernachlässigung der eigenen Person (Aussehen, Kommunikation)

6. Verhalten im Verdachtsfall

  • Beobachtungen dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Verhalten)
  • Ruhig und nicht konfrontativ auf Hilfeangebote hinweisen
  • Betroffene respektvoll informieren, dass eine Sperre eingeleitet wird
  • Interne Meldung an den zuständigen Sozialverantwortlichen

7. Schulungspflicht

Sie sind verpflichtet, regelmäßig an Spielerschutzschulungen teilzunehmen – mindestens alle zwei Jahre oder bei Neueinstellung.


8. Konsequenzen bei Missachtung des Sozialkonzepts

  • Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde
  • Bußgelder oder Schließung der Betriebsstätte
  • Persönliche disziplinarische Maßnahmen im Unternehmen

Diese Belehrung wurde zur Kenntnis genommen.
Eine schriftliche Bestätigung durch den/die Mitarbeitende(n) erfolgt gesondert.



Belehrung für Mitarbeitende – Datenschutz in der Wettvermittlungsstelle

(gemäß DSGVO, BDSG und den Auflagen der Glücksspielaufsichtsbehörden)


1. Ziel der Belehrung

Diese Belehrung dient Ihrer Aufklärung über den Umgang mit personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden sowie weiteren betroffenen Personen in Ihrer täglichen Arbeit. Sie soll sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.


2. Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Lichtbildausweis-Daten (z. B. bei Identitätsprüfung)
  • Zahlungsinformationen
  • Sperrstatus (z. B. OASIS-Abfragen)
  • Videoaufzeichnungen (z. B. Überwachungskameras)

3. Grundsätze des Datenschutzes (Art. 5 DSGVO)

  • Rechtmäßigkeit: Verarbeitung nur auf gesetzlicher Grundlage
  • Zweckbindung: Nutzung nur für festgelegte Zwecke
  • Datenminimierung: Nur so viele Daten wie nötig erheben
  • Speicherbegrenzung: Daten nur so lange speichern wie gesetzlich erlaubt
  • Integrität & Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff

4. Ihre Pflichten als Mitarbeitende

  • Vertraulicher Umgang mit Kundendaten
  • Keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ohne rechtliche Grundlage
  • Sicherer Umgang mit Systemen, Ausdrucken, E-Mails und Dokumentationen
  • Zugangssicherung zu IT-Systemen (z. B. keine Weitergabe von Passwörtern)
  • Sorgfältige Durchführung von Identitätsprüfungen und OASIS-Abfragen

5. Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Nutzung von Passwortschutz und Bildschirmsperre
  • Dokumente mit Kundendaten dürfen nicht offen liegen
  • Ausdrucke mit sensiblen Daten müssen sicher vernichtet werden
  • Keine dienstlichen Daten auf privaten Geräten speichern oder verarbeiten

6. Was ist verboten?

  • Gespräche über Kundendaten mit unbefugten Dritten
  • Einsicht in Kundeninformationen ohne dienstlichen Anlass
  • Abspeichern von Ausweisdaten oder Belegen auf privaten Speichermedien
  • Nutzung von OASIS-Abfragen zu privaten Zwecken

7. Schulung & Dokumentation

Alle Mitarbeitenden müssen regelmäßig zum Datenschutz geschult werden. Die Schulung ist zu dokumentieren und bei Neueinstellungen unverzüglich durchzuführen.


8. Konsequenzen bei Datenschutzverstößen

  • Abmahnung oder Kündigung
  • Bußgelder gegen das Unternehmen oder den/die Mitarbeitende*n
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Missbrauch

Diese Belehrung wurde zur Kenntnis genommen.
Eine schriftliche Bestätigung durch den/die Mitarbeitende(n) erfolgt gesondert.



Belehrung für Mitarbeitende – Schweigepflicht

(gemäß DSGVO, GwG, GlüStV & § 203 StGB)


1. Ziel der Belehrung

Diese Belehrung informiert Sie über die gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit und den vertraulichen Umgang mit allen Informationen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit in der Wettvermittlungsstelle bekannt werden.


2. Was fällt unter die Schweigepflicht?

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über:

  • alle personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden
  • Informationen über Spielverhalten, Sperrstatus (OASIS), Transaktionen und Kontobewegungen
  • Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche oder Spielsucht
  • interne Vorgänge oder Erkenntnisse über Dritte, auch über Kolleginnen und Kollegen

3. Schweigepflicht gegenüber wem?

Die Schweigepflicht gilt gegenüber allen unbefugten Dritten, insbesondere:

  • anderen Kund*innen
  • Familienangehörigen oder Freunden
  • Presse oder Öffentlichkeit
  • ehemaligen Mitarbeitenden
  • auch innerhalb des Unternehmens ohne dienstliche Notwendigkeit

4. Gesetzliche Grundlagen

  • § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
  • Art. 5 & 32 DSGVO (Vertraulichkeit und Sicherheit)
  • § 8 i. V. m. § 43 GwG (Tipping-Off-Verbot)
  • § 6 GlüStV (Sozialkonzeptpflicht & Vertraulichkeit)

5. Ihre Pflichten als Mitarbeitende

  • absolute Vertraulichkeit gegenüber Dritten
  • kein Austausch sensibler Informationen über private Kanäle (z. B. WhatsApp)
  • keine Weitergabe von Daten an Familienangehörige oder Begleitpersonen
  • sicherer Umgang mit schriftlichen oder digitalen Unterlagen

6. Was ist verboten?

  • Kundendaten öffentlich oder privat besprechen
  • Ausdrucke offen herumliegen lassen
  • Informationen über gesperrte Spieler weitergeben
  • Hinweise auf Verdachtsmeldungen äußern („Tipping-Off“)
  • Passwortweitergabe oder unbeaufsichtigte PCs

7. Konsequenzen bei Verletzung der Schweigepflicht

  • Abmahnung oder Kündigung
  • Strafanzeige (§ 203 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr)
  • Bußgelder nach DSGVO oder GwG
  • Lizenzgefährdung für das Unternehmen

8. Schulung & Bestätigung

Diese Belehrung muss bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Eine schriftliche Bestätigung durch Unterschrift ist erforderlich.



Belehrung für Mitarbeitende – Spielersperre, Selbstsperre & Fremdsperre

(gemäß §§ 8–23 GlüStV und den Vorgaben der Glücksspielaufsichtsbehörden)


1. Ziel der Belehrung

Diese Belehrung vermittelt Ihnen die rechtlichen Grundlagen und praktischen Abläufe der Spielersperren, um suchtgefährdete und gesperrte Personen wirksam zu schützen.


2. Was ist eine Spielersperre?

Die Spielersperre ist eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zum Schutz vor Spielsucht und problematischem Spielverhalten. Gesperrte Personen dürfen nicht am Spielbetrieb teilnehmen – weder stationär noch online.


3. Arten der Sperren

SperrartWer kann sie beantragen?Hinweis
SelbstsperreSpielerin/Spieler selbstfreiwillig
FremdsperreAngehörige, Behörden, Mitarbeitendebeantragbar
SofortsperrePersonal bei dringendem Verdachtverpflichtend

4. OASIS-Sperrsystem

Alle Sperren werden im zentralen Sperrsystem OASIS eingetragen und sind bundesweit verbindlich. Vor jeder Spielteilnahme muss zwingend eine OASIS-Abfrage erfolgen.


5. Verdachtsmomente für eine Sperre

  • Anzeichen von Spielsucht (Unruhe, Kontrollverlust, Verschuldung)
  • Hinweise durch Angehörige
  • Hinweise auf Kreditspiel oder Geldleihe
  • Häufiger Aufenthalt trotz anhaltender Verluste

6. Verhalten im Sperrfall

  • ruhig und sachlich bleiben, niemals konfrontativ
  • keine Diagnose oder Wertung äußern
  • bei Selbstsperre Hilfe beim Antrag anbieten
  • bei Fremdsperre sorgfältig dokumentieren und intern weiterleiten
  • Spielteilnahme ab sofort untersagen

7. Aufhebung einer Sperre

  • nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person
  • frühestens nach Ablauf der Mindestdauer
  • Entscheidung nur durch zuständige Stelle (nicht durch Personal)

8. Pflichten der Mitarbeitenden

  • tägliche Abfrage des Sperrstatus vor Spielbeginn
  • keine Spielteilnahme von gesperrten Personen zulassen
  • Unterstützung bei Sperranträgen
  • Schulungspflicht im Umgang mit Sperren
  • Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht

9. Konsequenzen bei Pflichtverletzung

  • Sanktionen durch die Aufsichtsbehörde
  • Bußgelder gegen das Unternehmen
  • Lizenzentzug bei systematischen Verstößen

Diese Belehrung wurde zur Kenntnis genommen.
Eine schriftliche Bestätigung durch den/die Mitarbeitende(n) erfolgt gesondert.